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Zuschuss zum Führerschein für junge Feuerwehrleute

Landkreis, Städte und Gemeinden fördern Feuerwehrleute und die, die es werden wollen 

Die Kommunen im Landkreis Leer zahlen jungen Feuerwehrleuten, die im Jahr 2024 den Führerschein der Klasse B gemacht haben, einen Zuschuss von 800 Euro. Dafür muss ein Antrag gestellt werden.

Das Online-Formular wird im Dezember 2024 mit Abgabefrist 31. Januar 2025 freigeschaltet.

Der Zuschuss richtet sich an alle bestehenden und neuen Mitglieder einer Feuerwehr, die bei Antragstellung mindestens 16 und noch keine 25 Jahre alt sind. Im Gegenzug verpflichten sich die Feuerwehrleute für mindestens fünf Jahre aktives Mitglied einer Feuerwehr im Landkreis Leer zu bleiben. Den Zuschuss können auch zukünftige Feuerwehrleute erhalten. Man muss allerdings bis zum 31. Januar 2025 in die Feuerwehr eingetreten sein.

Voraussetzungen für einen Anspruch 

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen Anspruch auf Bezuschussung des Führerscheins zu haben:

1. Sie sind mindestens 16 Jahre alt (es gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Antrages beim Landkreis Leer).

2. Sie sind noch keine 25 Jahre alt (es gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Antrages beim Landkreis Leer).

3. Sie haben in der Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 die praktische Führerscheinprüfung der Klassen B abgelegt.

4. Es handelt sich um die erstmalige Ablegung der Prüfung der oben genannten Klasse. Das bedeutet, dass Personen, die lediglich ihren vorhandenen Führerschein erweitert haben (z.B. von B auf BE oder auf C1E) oder die aufgrund von Alkohol, Drogen oder sonstigen Verstößen im Straßenverkehr die Prüfung erneut ablegen mussten, von der Bezuschussung ausgeschlossen sind.

5. Sie haben Ihren ersten Wohnsitz im Landkreis Leer.

6. Sie sind aktives Mitglied einer Ortsfeuerwehr im Landkreis Leer.

7. Sie nehmen regelmäßig an den Dienstabenden teil (mindestens 80%).

8. Sie sind bereit (sofern noch nicht geschehen) die erforderlichen Lehrgänge zu besuchen.

9. Sie sind bereit, sich vertraglich für die Dauer von fünf Jahren nach Vertragsunterzeichnung zum Dienst in einer Ortsfeuerwehr im Landkreis Leer zu verpflichten und bei einer Vertragsverletzung den Zuschuss zurückzuzahlen.

Erfüllen Sie eine der Voraussetzungen nicht, ist eine Antragstellung zwecklos!

Laufzettel zum Verfahren und Antrag 

  1. Füllen Sie alle Felder vollständig und wahrheitsgemäß aus und unterschreiben Sie den Antrag. Sofern Sie noch minderjährig sind, wird der Landkreis Leer im Rahmen der noch vorzunehmenden Unterzeichnung des Verpflichtungsvertrags die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einholen. Der Antrag kann ausschließlich online eingereicht werden. Laden Sie eine Kopie Ihres Führerscheins oder der Prüfungsbescheinigung mit hoch.
  2. Die Überprüfung des Erstwohnsitzes und die Abfrage beim Ortsbrandmeister erfolgt sodann vom Landkreis Leer. Liegen alle Voraussetzungen vor, erhalten Sie im ersten Halbjahr 2025 einen Verpflichtungsvertrag, der von Ihnen und (bei Minderjährigen) von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen ist. Die Verpflichtungszeit beginnt sodann am 01.07.2025.
  3. Wir machen an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass wir Ihre Daten –insbesondere die Voraussetzung der erstmaligen Antragstellung – beim Straßenverkehrsamt überprüfen werden.
  4. Nur Anträge, die am 31.01.2025 vollständig (Onlineantrag und Kopie des Führerscheins oder der Prüfungsbescheinigung) vorliegen, können berücksichtigt werden.

Anträge, die nach dem 31.01.2025 beim Landkreis eingehen und Anträge, die zu dem Zeitpunkt nicht vollständig vorliegen, erhalten keinen Zuschuss.

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